Das Patenamt - das sollten Sie wissen!
Sie bereiten sich auf die Taufe Ihres Kindes oder auf ein Patenamt vor? Herzlichen Glückwunsch zu diesem segensreichen Schritt!
Erfreulicherweise hat es in unserer Kirche in der letzten Zeit wieder zahlreiche Taufen gegeben. Für manche Familien aber ist es gar nicht leicht, Taufpaten zu finden. Die antikirchliche Erziehung in der DDR-Zeit hat bei einer ganzen Generation ihre Spuren hinterlassen. Oft gibt es auch recht unterschiedliche Vorstellungen über die Bedeutung des Patenamts. Deshalb einige Erläuterungen zum besseren Verständnis:
Um die Übernahme eines Patenamtes gebeten zu werden, ist eine Ehre, aber auch eine Verpflichtung. Das Wort "Pate" kommt vom lateinischen „patrinus“ und be-deutet, "geistlicher Verwandter" des Täuflings zu sein. Es ist zuerst ein Amt der Kirche und in zweiter Linie ein Auftrag der Familie. Die Familie hat das Wahl- und Vorschlagsrecht für das Patenamt, die Kirche muss es aber bestätigen. Dazu wird geprüft, ob ein vorgeschlagener Pate rechtsverbindlich der Kirche angehört und ob er in geistlicher Hinsicht den Täufling zum Glauben führen kann. Die erste, rechtliche Voraussetzung lässt sich leicht feststellen: Das Recht zum Patenamt erwirbt man in unserer Kirche mit der Konfirmation und der Erfüllung seiner finanziellen Pflichten gegenüber der Kirche, und man verliert es durch den Kirchenaustritt. Durch den Wiedereintritt kann das Patenrecht aber auch wieder erworben werden. Vielleicht ist die Einladung zu einem Patenamt für manchen doch ein Anlass, darüber nachzudenken? Wer zum Patenamt vorgeschlagen wird, benötigt von seinem zuständigen Pfarrer einen aktuellen Patenschein, den er rechtzeitig vor der Taufe an das Pfarramt der Taufkirche senden soll.
Die zweite, geistliche Voraussetzung zum Patenamt ist schwieriger festzustellen. Hier vertrauen wir auch auf den Heiligen Geist, der den Paten mit der Übernahme des Patenamtes dazu stärken wird.
Was sind die Aufgaben eines Paten? Der Pate vertritt bei der Taufe am Taufstein die Gemeinde und stimmt anstelle des Täuflings in das Glaubensbekenntnis ein. Er ist Zeuge der Taufe (bei einem Verlust des Taufscheins kann er ihren Vollzug bezeugen). Er verspricht den Eltern und dem Kind, es auf den Weg des Glaubens führen zu helfen. Er achtet darauf, dass sein Täufling beten lernt, die Angebote der Kirche zur Erziehung im Glauben wahrnimmt und den Weg zur Konfirmation findet. Sein eigenes Vorbild ist dabei natürlich wichtig. Ein Pate wird für sein Patenkind auch selbst regelmäßig beten. In extremen Notlagen kann von einem Paten erwartet werden, dass er die Sorge oder Vormundschaft für sein Patenkind übernimmt. Das ist freilich der ideale Pate, hinter dem wir sicher alle zurückbleiben, weshalb wir aber nicht gleich den Mut zum Patenamt verlieren dürfen.
Ein Geschenk zur Taufe und zur Konfirmation ist üblich, Geschenke zu anderen Anlässen wie zum Schulanfang oder zu Geburtstagen sind Ermessensfragen. Der finanzielle Wert der Geschenke sollte nicht das Wichtigste sein. Eine kleine Aufmerksamkeit zum jährlichen Tauftag und eine Begleitung des Täuflings zu besonderen Gottesdiensten wie etwa Taufgedächtnisfeiern können viel mehr Wert haben. Offiziell endet das Patenamt mit der Konfirmation, manche Paten begleiten aber ihren Täufling auch darüber hinaus. Ein guter Pate bleibt einem Menschen ein Leben lang im Gedächtnis.
Oft möchten Familien heute einen guten Freund zum Paten ihres Kindes nehmen, der die kirchlichen Voraussetzungen dazu leider nicht erfüllt. Das ist zwar familiär verständlich, aber als Patenschaft im kirchlichen Sinn nicht möglich, weil derjenige die o. g. Aufgaben für den Glauben des Täuflings nicht erfüllen kann. Er kann aber zusätzlich als "Familienpate" oder "Taufzeuge" eingesetzt werden, wird aber nicht offiziell als Pate eingetragen. Nicht jede Gemeinde handhabt das in gleicher Weise, es gibt dafür keine verbindliche Regel.
Ein Pate kann auch nicht später durch eine andere Per-son ersetzt oder seines Amtes enthoben werden; deshalb sollten Eltern ihre Wahl sorgfältig treffen. Es braucht in der Regel nicht mehr als zwei Paten, höchstens dürfen es sechs sein. Davon muss die Hälfte der evangelischen Kirche angehören, die übrigen können Christen anderer Kirchen oder Konfessionen sein. Sie müssen aber die Kindertaufe anerkennen. Im Einzelfall entscheidet der zuständige Pfarrer über die Patenberechtigung. Sollte es einer Familie gänzlich an Paten mangeln, kann die Kirchgemeinde eine geeignete Person aus ihrer Mitte suchen helfen.
Bei der Taufe von Jugendlichen (ab 14 Jahren) oder Erwachsenen haben Paten die Aufgabe, den Täufling bei der Beheimatung in der Gemeinde zu begleiten. Sie werden als Taufzeugen, nicht als Paten ins Taufbuch eingetragen.
Helfen Sie einander, Pate zu stehen oder Paten zu finden, nehmen Sie ein Patenamt mit Freuden ernst! Es ist etwas Schönes, einem Kind durch das Patenamt die Tür zu einem Leben im Glauben öffnen zu helfen!
Ihr Pfarrer Dr. Arndt Haubold
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